11.01.2021
Brexit – Welche Regelungen gelten seit 1. Januar 2021 für Dienstleistungen und Arbeitseinsätze in GB?

VDMA Web-Konferenz am 21. Januar 2021, 10:00 – 12:00 Uhr. Exklusiv für VDMA-Mitglieder.
Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien nicht mehr EU-Mitglied. Mit Ablauf der Übergangsfrist zum Jahresende 2020 endete auch die Personenfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit. Kurz vor Weihnachten haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich in letzter Minute auf einen Entwurf für ein Freihandelsabkommen EU – VK geeinigt. Das Abkommen enthält eine Vielzahl neuer Regelungen.
Unternehmen, die Arbeitseinsätze in Großbritannien planen, müssen seit 1. Januar 2021 geänderte Rahmenbedingungen beachten.
Programm VDMA Web-Konferenz
Mit den Experten von Germany Trade & Invest (GTAI) wollen wir Sie in der Web-Konferenz am 21. Januar auf den aktuellen Stand bringen. Wir besprechen, welche Änderungen sich aufgrund des Freihandelsabkommen für Arbeitseinsätze bzw. Dienstleistungserbringung in Großbritannien ergeben haben. Im Fokus der Veranstaltung stehen u.a. folgende Fragen:
- Welche Regelungen gelten bei Inbetriebnahmen oder Serviceeinsätzen seit dem 1. Januar 2021?
- Was ist bei der Erbringung von Dienstleistungen ab 2021 zu beachten?
- Für welche Tätigkeiten sind Visa erforderlich?
- Wie funktioniert der Datentransfer post-Brexit?
Im Gespräch
Nadine Bauer, Managerin Ausländisches Wirtschaftsrecht, Germany Trade & Invest
Karl Martin Fischer, Senior Manager Ausländisches Wirtschaftsrecht, Germany Trade & Invest
Moderation
Yvonne Heidler, Referentin Westeuropa und EU, VDMA Außenwirtschaft
Eckdaten zur Veranstaltung
Die Veranstaltung ist exklusiv für VDMA-Mitglieder und die Teilnahme ist kostenfrei. Eventsprache ist Deutsch. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zur Webkonferenz, den Teilnahmelink erhalten Sie wenige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.